Discussion:
Wo bleiben die Altersgrenzen für Landesführer?
(zu alt für eine Antwort)
Hermann Riemann
2024-02-18 19:14:14 UTC
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Führende Persönlichkeiten auf diesen Planeten
scheinen sich keine Gedanken zu machen,
was in 20 Jahren sein könnte.

Wäre da als Kandidat Verbot für
Personen sinnvoll, wenn das Ende ihrer
Amtszeit ( Datum z.B. nächste Wahlen )
hinter der Eintritt in gängiger Rente liegen würde?
Wobei als Rentendatum z.B.
der allgemeine Rentenbeginn wäre.
Oder der Mittelwert des Rentenbeginns.
Ulf_Kutzner
2024-02-19 07:58:47 UTC
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Post by Hermann Riemann
Führende Persönlichkeiten auf diesen Planeten
scheinen sich keine Gedanken zu machen,
was in 20 Jahren sein könnte.
Wäre da als Kandidat Verbot für
Personen sinnvoll, wenn das Ende
oder auch nur der Beginn
Post by Hermann Riemann
ihrer
Amtszeit ( Datum z.B. nächste Wahlen )
hinter der Eintritt in gängiger Rente liegen würde?
Wobei als Rentendatum z.B.
der allgemeine Rentenbeginn wäre.
Oder der Mittelwert des Rentenbeginns.
In Bayern gab es so etwas für Landräte und
hauptamtliche Bürgermeister:

https://www.stmi.bayern.de/med/aktuell/archiv/2023/kommunalrechtsnovelle/

In RLP dürfte es das noch heute geben, aber
auch da nicht für Mitglieder der Landesregierung.

Gruß, ULF
Frank Hucklenbroich
2024-02-21 21:25:49 UTC
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Post by Hermann Riemann
Führende Persönlichkeiten auf diesen Planeten
scheinen sich keine Gedanken zu machen,
was in 20 Jahren sein könnte.
Wäre da als Kandidat Verbot für
Personen sinnvoll, wenn das Ende ihrer
Amtszeit ( Datum z.B. nächste Wahlen )
hinter der Eintritt in gängiger Rente liegen würde?
Die Generalsekretäre der Sowjetunion waren oft deutlich im Greisenalter,
die Päpste auch.

Und auf Lebenszeit nominiert!

Grüße,

Frank
Ulf_Kutzner
2024-02-22 08:12:04 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Hermann Riemann
Führende Persönlichkeiten auf diesen Planeten
scheinen sich keine Gedanken zu machen,
was in 20 Jahren sein könnte.
Wäre da als Kandidat Verbot für
Personen sinnvoll, wenn das Ende ihrer
Amtszeit ( Datum z.B. nächste Wahlen )
hinter der Eintritt in gängiger Rente liegen würde?
Die Generalsekretäre der Sowjetunion waren oft deutlich im Greisenalter,
die Päpste auch.
Und auf Lebenszeit nominiert!
Zwar nur de facto, aber ja. Chruschtschow trug m.W.
diesen Titel noch nicht.

Kaiser Karl V. dankte hingegen freiwillig ab, als
sich seine Erfolge in Grenzen hielten und er sich alt
fühlte.

Und die vor gar nicht allzulanger Zeit erfolgte
Eremetierung eines Papstes warf doch recht viele Fragen
auf.

Derzeit werden die drei größten Atommächte von
Männern im Pensionsalter regiert, von denen einer
noch knapp 5 Jahre amtieren möchte, die andern
beiden im Zweifel noch deutlich länger.

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